Ein Niederkrüchtener muss fast fünf Jahre in Haft

Am Donnerstag (25.07.) ist ein Niederkrüchtener vorm Landgericht Mönchengladbach zu vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

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Die Staatsanwaltschaft hatte dem Niederkrüchtener gleich mehrere Straftaten vorgeworfen. Er wurde unter anderem wegen zwei Wohnungseinbrüchen verurteilt. Dabei hat er, zum Teil auch gemeinsam mit einem weiteren Verdächtigen Schmuck im Wert von 7.500 Euro und ein Auto geklaut, das vor dem Haus geparkt war. Damit sei er anschließend davongefahren, obwohl er keinen Führerschein besitzt. Als die Polizei den Mann in dem Auto stellen konnte, hat er ein Polizeiauto gerammt und ist anschließend mit mehr als 100 km/h davongerast. Danach wurde das Auto noch in Brand gesetzt - dass er das war, konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Gegen das Urteil kann jetzt noch Revision eingelegt werden.

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