Einfach Bundestagswahl - Das Wahllexikon

Was ist die Zweitstimme? Was ist die Erststimme? Wieso habe ich überhaupt zwei Stimmen? Was geht bei der Briefwahl? Und wen wählen wir überhaupt? Wir bringen Euch auf Stand in Sachen Bundestagswahl. Fragen nach und informieren. Unser Wahllexikon ab sofort hier für Euch

Einfach Bundestagswahl - Das Wahllexikon

Warum soll ich wählen gehen?

Deutschland ist eine Demokratie, die Entscheidungen sollen also eigentlich vom Volk ausgehen. Es ist aber unmöglich 83 Millionen Menschen in einen Raum zu bekommen, um Dinge zu entscheiden, weil sich niemand einig werden würde. Deshalb wählen wir PolitikerInnen, die unseren Willen vertreten sollen.

Wählen gehen ist also unglaublich wichtig, damit Eure Meinung in die Entscheidungen einfließt. Ihr denkt Euch vielleicht, dass ihr als einzelne Stimme nicht viel ausmacht, aber das ist falsch. Manchmal können ganz wenige Stimmen über Sieg oder Niederlage entscheiden und dann zählt Ihr! Wählen ist also auch eine große Verantwortung. Deswegen haben wir auf der Seite hier für Euch alles zusammengefasst, was ihr über die Wahl wissen müsst.

Das Wahllexikon - Warum soll ich wählen gehen?

© Welle Niederrhein

Was ist die Bundestagswahl?

Die Bundestagswahl ist die wichtigste Wahl in Deutschland, weil wir damit unser nationales Parlament wählen. Dieses Parlament heißt „Bundestag“ und sitzt in Berlin. Bei der Wahl bestimmen wir, welche Personen uns alle im Bundestag repräsentieren sollen, wir wählen also die sogenannten „Abgeordneten“. Auch wenn das manchmal so gesagt wird, wählen wir gar nicht den/die KanzlerIn selbst. In einer der ersten Sitzungen des Bundestages nach der Bundestagswahl wählen nämlich die Abgeordneten, wer dieses Amt übernehmen soll. Häufig gewinnt der/die KandidatIn der Partei mit den meisten Stimmen, andere Parteien müssen den/die KandidatIn aber auch unterstützen.

Wann ist die Bundestagswahl?

Normalerweise wählen wir alle vier Jahre einen neuen Bundestag. Dieses Mal finden die Wahlen am Sonntag, dem 23. Februar 2025 statt. So frühe Neuwahlen sind nötig, weil die alte Regierung nicht mehr zusammenarbeiten konnte. Im November hat Bundeskanzler Olaf Scholz eine wichtige Abstimmung verloren, und danach hat der Bundespräsident das Parlament aufgelöst.

Laut unserem Grundgesetz müssen wir innerhalb von sechzig Tagen neu wählen, wenn der Bundestag aufgelöst wird. Der Bundespräsident entscheidet, wann genau gewählt wird, und das muss an einem Sonntag oder Feiertag sein.

Bevor er den Termin festgelegt hat, hat der Bundespräsident mit vielen wichtigen Politikern gesprochen.

Was ist der Bundestag?

Der Bundestag ist das nationale Parlament von Deutschland. Der Sitz ist in Berlin im „Reichstagsgebäude“. Hier sitzen mehrere hundert Abgeordnete zusammen und entscheiden über Gesetze, die das ganze Land betreffen. Neben den großen Debatten und Abstimmungen gibt es aber auch viele kleine Gruppen, die sogenannten „Ausschüsse“. Dort sitzen Abgeordnete aller Parteien zusammen, egal ob sie in der Regierung sind oder nicht, damit über fachliche Themen diskutiert werden kann. Wie viele Abgeordnete nach der Bundestagswahl in das Parlament einziehen, ist tatsächlich vor der Wahl gar nicht klar. Mindestens 598 Abgeordnete müssen einziehen, aber durch das mehrstufige Wahlsystem in Deutschland können es deutlich mehr werden. Seit diesem Jahr gibt es allerdings eine Obergrenze. Damit können "nur" 630 Abgeordnete den Bundestag bilden. Aktuell sitzen im Bundestag zum Beispiel 733 Abgeordnete.

Wie funktioniert die Wahl?

Das Besondere an der Bundestagswahl ist, dass jede/r WählerIn zwei Stimmen hat. Die beiden Stimmen sind aber nicht austauschbar und geben auch keine Koalitionswünsche an, denn sie erfüllen verschiedene Zwecke. Die beiden Stimmen können der gleichen Partei, aber auch verschiedenen Parteien gegeben werden. Wichtig ist, dass ihr genau ein Kreuz bei der Erststimme und genau ein Kreuz bei der Zweitstimme macht, damit eure Stimme gezählt wird.

Wofür ist die Erststimme da?

Mit der Erststimme wählen wir eine Person aus unserem Wahlkreis, die uns im Bundestag vertreten soll. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, und jeder Wahlkreis wählt einen Abgeordneten. Diese Wahlkreise haben ungefähr gleich viele Einwohner. Zum Beispiel ist der Kreis Viersen ein Wahlkreis. Die Menschen dort wählen jemanden, der ihre Interessen im Bundestag vertritt.

In jedem Wahlkreis gewinnt der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen. Die meisten Kandidaten gehören einer Partei an. Im Bundestag arbeiten sie dann mit anderen Abgeordneten ihrer Partei zusammen, um für bestimmte Themen zu kämpfen. Die Abgeordneten aus den 299 Wahlkreisen machen ungefähr die Hälfte des Bundestages aus.

Wie wichtig ist die Zweitstimme?

Die Zweitstimme ist eigentlich die wichtigere, denn sie bestimmt wie viel Prozent die Parteien im Bundestag haben. Über die Größe der Parteien im Bundestag wird dann auch bestimmt, wer mit wem eine Regierung bilden kann. In der Regel fragt die Partei mit den meisten Stimmen eine oder zwei andere Parteien, ob die mit ihr zusammen eine Regierung bilden wollen. Ihr könnt also nicht mit den beiden Stimmen eine Koalition wählen, weil nur die Zweitstimme über die Größe der Partei im Bundestag entscheidet.

Wie funktioniert die Zweitstimme?

Die Zweitstimme funktioniert ganz anders. Hier werden nämlich die Stimmen nicht nach Wahlkreisen, sondern nach den Bundesländern vergeben. Jede Partei schreibt in jedem Bundesland eine Liste aller Kandidaten auf. Je weiter oben eine Person auf dieser Liste steht, desto wahrscheinlicher zieht diese Person auch in den Bundestag. Alle Zweitstimmen aus dem ganzen Bundesland werden zusammengezählt und je nach dem Anteil der Stimmen bekommen die Parteien eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Bundestag. Die andere Hälfte der Sitze im Bundestag wird so vergeben. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen bekommt für die Kandidaten von den Listen zum Beispiel 128 Sitze von den 299 Sitzen ab, weil hier so viele Menschen wohnen. Wenn eine Partei 10 Prozent der Zweitstimmen bekommt, dann darf sie 12 dieser Sitze besetzen. Diese 12 Sitze werden dann mit den ersten 12 Menschen von der Liste der Kandidaten besetzt. Darunter können KandidatInnen aus Krefeld oder Viersen sein, aber genauso gut auch welche aus Aachen, Bonn oder dem Hochsauerlandkreis.

Die Zweitstimmendeckung

Bei der Bundestagswahl ab 2025 gibt es eine neue Regel. Und die macht die Zweistimme eigentlich NOCH wichtiger. Wenn jemand in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, kann er oder sie nur dann in den Bundestag einziehen, wenn die Partei auch genug Zweitstimmen hat.

Das bedeutet, dass jede Partei in einem Bundesland eine bestimmte Anzahl an Sitzen bekommt, basierend auf den Zweitstimmen. Zuerst bekommen die Kandidaten mit den meisten Erststimmen aus diesem Bundesland diese Sitze. Wenn dann noch Plätze frei sind, werden sie mit Leuten von der Landesliste der Partei besetzt.

Es kann aber passieren, dass ein Kandidat, der in seinem Wahlkreis der Beste war, trotzdem keinen Platz im Bundestag bekommt, wenn die Partei insgesamt nicht genügend Sitze in diesem Bundesland hat. Überhang- und Ausgleichsmandate fallen so komplett weg.

Wie werden die Stimmen ausgezählt?

Die Hälfte der Sitze im Bundestag geht an die Abgeordneten der 299 Wahlkreise. Die andere Hälfte der Sitze wird auf die Bundesländer verteilt und geht an die Kandidaten/Kandidatinnen der jeweiligen Listen der Parteien. Das ist aber noch nicht das Ende. Denn im Bundestag als Ganzes sollen die Sitzanteile der Parteien dem Stimmanteil der Zweitstimme gleichen, wenn man die Zweitstimme für ganz Deutschland zusammenrechnet. Wenn eine Partei also in allen Bundesländern zusammen 10 Prozent der Zweitstimmen geholt hat, dann sollen auch 10 Prozent der Abgeordneten im Bundestag von dieser Partei sein. In der Vergangenheit hat es Überhang- und Ausgleichsmandate gegeben. So wurde der Bundestag immer größer. Das gibt es seit diesem Jahr nun nicht mehr. Jetzt gibt es die Zweitstimmendeckung. Heißt: Wenn jemand in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, kann er oder sie einen Sitz im Bundestag gewinnen. Aber das klappt nur, wenn die Partei auch genug Zweitstimmen hat. Die Plätze im Bundestag werden dann nach einer speziellen Liste vergeben: Wer die meisten Erststimmen hat, kommt zuerst dran.

Welche Parteien stehen zur Wahl?

Aktuell sitzen im Bundestag sieben Parteien. Von der größten zur kleinsten Partei sind das: die SPD, die CDU/CSU, die Bündnis 90/die Grünen, die FDP, die AfD, die Linken und das BSW. Wenn sich die Abgeordneten einer Partei im Bundestag zusammenschließen, nennt man das eine „Fraktion“. Eine Fraktion ist also so etwas wie die Partei im Bundestag. Neben den Parteien, die schon im Bundestag sitzen, treten aber noch viel mehr Parteien zur Wahl an. In der Erststimme ist es sogar möglich, dass ein Kandidat/Kandidatin gar keiner Partei angehört. Eine Übersicht, welche KandidatInnen in eurem Wahlkreis antreten, findet ihr weiter unten.

Wie wähle ich am Wahlsonntag?

Etwa einen Monat vor der Wahl schicken die Kommunen Briefe an alle wahlberechtigten BürgerInnen. Dieser Zettel heißt „Wahlbenachrichtigung“ und enthält viele wichtige Informationen. Zum Beispiel könnt Ihr dort nachlesen, wann genau die Wahl ist, in welches Wahllokal ihr gehen müsst und was ihr mitbringen müsst. Diesen Zettel müsst ihr gut aufbewahren, denn am Wahlsonntag könnt ihr mit dem Zettel ins Wahllokal gehen. Bitte denkt auch an Euren Personalausweis, damit ihr Eure Identität bestätigen könnt. Im Wahllokal angekommen müsst ihr also Euren Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung vorzeigen, dann bekommt ihr Euren Stimmzettel. Ihr geht in die Wahlkabine und macht dort Eure zwei Kreuze, eins bei der Erststimme und eins bei der Zweitstimme. Nehmt Euch ruhig Zeit den Stimmzettel ganz durchzulesen, denn dort ist alles nochmal genau erklärt. Am Ende faltet ihr den Zettel in der Kabine wieder zusammen, damit niemand erkennt, was ihr gewählt habt. Den gefalteten Zettel schmeißt ihr in die Wahlurne, so heißt die Kiste, in der die Stimmzettel gesammelt werden. Wenn ihr das gemacht habt, seid ihr fertig und könnt stolz nach Hause gehen.

Was muss ich beim Ausfüllen des Stimmzettels beachten?

Es ist wirklich wichtig, dass ihr nichts anderes auf den Stimmzettel schreibt als eure beiden Kreuze. Die Wahl hat nämlich bestimmte Prinzipien und eins davon ist, dass die Wahl geheim ist. Es soll also niemand schauen können, wen ihr gewählt habt. Wenn ihr euren Stimmzettel irgendwie kennzeichnet, ist die Wahl nicht mehr geheim und deshalb darf euer Stimmzettel nicht mehr mitgezählt werden. Damit eure Stimme also nicht ungültig wird, genau die Anweisungen auf dem Zettel befolgen. Auch Fotos in der Wahlkabine zu machen oder mit Personen in anderen Wahlkabinen zu reden ist aufgrund der geheimen Wahl verboten.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahl war lange Zeit eher ein Randthema, aber mehr und mehr Menschen beantragen die Briefwahl. In der Wahlbenachrichtigung gibt es auch einen Antrag auf Briefwahl. Dieser Antrag muss per Post an eure Stadt verschickt werden, einige Tage später kommt der Stimmzettel von der Kommune direkt zu euch nach Hause. Nachdem der Stimmzettel ausgefüllt und richtig in die Umschläge verpackt wurde, muss das Ganze wieder per Post an die Kommune verschickt werden. Wichtig ist, dass ihr die Stimmzettel richtig ausfüllt und auch in den richtigen Umschlag verpackt, beachtet also die Anweisungen auf den Zetteln. Weil die Stimmzettel auf jeden Fall am Wahlsonntag bei der Stadt sein müssen, empfehlen wir die Stimmzettel mindestens eine Woche vor der Wahl abzuschicken. Wenn ihr die Briefwahl beantragt habt, müsst ihr eure Stimme aber auch auf diesem Weg abgeben, ihr könnt dann nicht mehr einfach so in euer Wahllokal und euch da einen zweiten Stimmzettel abholen. Dann könnte nämlich nicht mehr kontrolliert werden, ob ihr nur einmal abstimmt.

Wo kann ich die Ergebnisse sehen?

Das amtliche „offizielle Endergebnis“ steht erst ein paar Wochen nach der Wahl fest, aber schon am Wahltag selbst gibt es eine Prognose und viele Hochrechnungen. Wenn ihr um 18 Uhr die Welle Niederrhein einschaltet, hört ihr die Prognose der Ergebnisse. Das ist die Sitzverteilung im Bundestag, die durch Umfragen von Menschen am Wahltag geschätzt wird. Um die Zeit fängt die Auszählung der Stimmzettel gerade erst an, deswegen weiß niemand wirklich wie die Menschen gewählt haben. Ab 19 Uhr kommen dann die ersten Hochrechnungen. Das sind die Ergebnisse aus den ersten Wahlkreisen, die schon fertig mit dem Auszählen der Stimmen sind. Über den ganzen Abend werden die Hochrechnungen immer wieder aktualisiert und damit immer genauer. Am nächsten Morgen sind meistens alle Wahlkreise ausgezählt und ein vorläufiges Ergebnis steht fest.

Welche KandidatInnen und Parteien stehen bei mir zur Wahl?

Das Welle Niederrhein-Gebiet besteht aus drei Wahlkreisen. In jedem Wahlkreis gibt es unterschiedliche KandidatInnen, die für die Erststimme antreten. Der ganze Kreis Viersen bildet einen Wahlkreis. Jedem Wahlkreis ist eine Nummer zugeordnet, Viersen trägt die schöne Nummer 110. Die KandidatInnen und Parteien findet ihr also unter „Wahlkreis 110 – Viersen“. Für Krefeld ist die Sache ein bisschen anders. Der Norden von Krefeld liegt nämlich in einem anderen Wahlkreis als der Süden von Krefeld. Genauer gesagt: Die südlichen Stadtbezirke von Krefeld (West, Süd, Fischeln, Oppum-Linn und Uerdingen) gehören zum „Wahlkreis 109 – Krefeld I Neuss II“. In diesem Wahlkreis liegen zusätzlich Gemeinden aus dem Rhein-Kreis Neuss. Die nördlichen Stadtbezirke (Hüls, Nord, Ost und Mitte) gehören zum „Wahlkreis 113 – Krefeld II Wesel II“. Darin liegt auch ein Teil des Kreises Wesel. Die KandidatInnen für die Erststimme haben wir unten nach Wahlkreis aufgelistet. Die Parteien für die Zweitstimme sind in ganz Nordrhein-Westfalen gleich, deswegen haben wir die nur einmal aufgelistet.

KandidatInnen für die Erststimme im Wahlkreis 110 – Viersen

KandidatInnen für die Erststimme im Wahlkreis 109 – Krefeld I Neuss II

KandidatInnen für die Erststimme im Wahlkreis 113 – Krefeld II Wesel II

Parteien für die Zweitstimme in Nordrhein-Westfalen mit SpitzenkandidatIn, falls vorhanden

Das Wahllexikon - Der Wahl-o-Mat

Durch die vorgezogene Bundestagswahl in diesem Jahr ist der Wahlkampf kürzer aus als gewohnt. Somit bleibt den Wählerinnen und Wählern weniger Zeit sich eine Meinung zu den unterschiedlichen Parteien und ihren Wahlprogrammen zu bilden. Um sich aber ein besseres Bild zu machen, gibt es den Wahl-O-Mat. Hier können wir Fragen beantworten und bekommen eine Liste an Parteien vorgeschlagen, die mit unseren Ansichten tendenziell übereinstimmen.

Da die Wahl vorgezogen wurde, ist der Wahl-O-Mat erst später nutzbar, als gewohnt. In diesem Jahr soll er laut unterschiedlichen Medien am Donnerstag, 6. Februar 2025, um 11.15 Uhr veröffentlicht werden. Das Tool ist dann bis zum Wahltag (23.02.2025) um 18 Uhr nutzbar.

© Welle Niederrhein