Einigung: EU-weiter Führerscheinentzug bald möglich
Veröffentlicht: Mittwoch, 26.03.2025 10:06
Nach einer Alkoholfahrt, massiven Geschwindigkeitsübertretungen oder schweren Unfällen gilt das Fahrverbot bald auch im EU-Ausland. Darauf haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten geeinigt. Das Land, das den Führerschein ausgestellt hat, muss das Fahrverbot dann EU-weit durchsetzen.

Informationen werden in Zukunft EU-weit geteilt
Bisher ist es so, dass nur das EU-Land einen Führerschein vollständig entziehen kann, das ihn auch ausgestellt hat. Falls man also in einem anderen Land ein Fahrverbot bekommen hat, galt es auch nur dort. Beispielsweise, wenn man in Spanien nicht mehr fahren darf, weil man dort zu schnell erwischt wurde, wussten das die deutschen Behörden nicht und man konnte hier weiter unbehelligt fahren. In Zukunft sollen jetzt die Behörden Informationen zu schweren Verstößen untereinander austauschen.
Die "klareren und zeitgerechteren" Kriterien für den Führerscheinentzug bei schweren Verstößen schützten nicht nur "verantwortungsbewusste Fahrer, sondern auch die gesamte Bevölkerung", sagte der Europaabgeordnete Matteo Ricci.
Außerdem einigte sich das Parlament auch auf weitere neue Regeln im Verkehrssektor.
Digitaler Führerschein für alle EU-Bürger
Das geplante Regelwerk sieht vor, dass bis spätestens 2030 ein einheitlicher digitaler Führerschein für alle EU-Bürger eingeführt werden soll. Dieser soll in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Gleichzeitig behalten Bürger das Recht, eine physische Führerscheinkarte zu beantragen. Beide Versionen bleiben gleichwertig und gelten für Autos und Motorräder nun für 15 Jahre ab dem Ausstellungsdatum - länger als bisher.
Auch in Deutschland gibt es bereits konkrete Pläne für die Einführung eines digitalen Führerscheins. Das Bundeskabinett hatte vor dem Ende der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Digitalisierung von Fahrzeugpapieren vorantreiben soll. Testphasen sollen zeitnah starten, doch eine neue Bundesregierung müsste sich erneut mit dem Thema befassen.
Neue Regeln für Feuerwehren und Wohnmobilfahrer
Ein weiteres Element der EU-weiten Reform ist die Ausweitung des begleiteten Fahrens auf die gesamte Europäische Union. Junge Fahrer sollen so bereits früher unter Aufsicht Fahrpraxis sammeln können - in Deutschland ist das schon möglich. Auch für Berufskraftfahrer wird dieses Modell freiwillig angeboten, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und dem Fachkräftemangel im Verkehrssektor entgegenzuwirken.
Zusätzlich sollen Freiwillige in Feuerwehren und andere Zivilschutzeinrichtungen von der Reform profitieren. Künftig dürfen sie Einsatzfahrzeuge mit der Klasse B fahren, sofern sie eine zusätzliche Schulung absolviert haben.
EU-Ziel: Weniger Verkehrstote bis 2030
Zudem gibt es Erleichterungen für Wohnmobilfahrer. Künftig dürfen Inhaber eines Führerscheins der Klasse B Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen nach einem speziellen Training oder einer Prüfung steuern. Bei Wohnmobilen mit alternativen Antrieben entfällt diese Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren unfallfrei im Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist.
Die neuen Vorschriften müssen nun noch vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europaparlaments formal angenommen werden. Die Reform ist Teil des europäischen Verkehrssicherheitspakets, mit dem die EU ihr Ziel der «Vision Zero» verfolgt _ keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr bis 2050. Die Richtlinie soll dazu beitragen, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 zu halbieren.
Autor: David Müller mit dpa