Krankenhausplanung NRW: Krefeld und der Kreis Viersen

Seit 2017 arbeitet das NRW-Gesundheitsministerium an der neuen Krankenhausplanung. Jetzt müssen sich die Krankenhäuser - auch von Krefeld bis Kempen - auf Änderungen einstellen.


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Krankenhausplanung des Landes NRW

Die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen ist seit 2017 ein zentrales Thema im Gesundheitsministerium des Landes NRW. Als erstes Bundesland hat man nun die Planung abgeschlossen und eine neue Planung auf den Weg gebracht. Ab dem 1. April 2025 müssen sich die Krankenhäuser auf eine neue Struktur einstellen, die Spezialisierung über Generalisierung stellt. Diese Umstellung kann weitreichende Auswirkungen auf das Leistungsspektrum der einzelnen Häuser haben - auch in Krefeld, Viersen, Kempen, Nettetal und Süchteln.

Spezialisierung statt Generalisierung

Die neue Krankenhausplanung sieht vor, es zwar eine wohnortnahe Grundversorgung an jedem Standort möglich sein soll, aber nicht mehr alle Krankenhäuser sämtliche Leistungen anbieten dürfen. Konkret heißt das, dass innerhalb von 20 Minuten jeder Bürger / jede Bürgerinnen eine Grundversorgung erreichen soll. Für andere Leistungen wird eine Konzentration auf spezialisierte Behandlungsfelder gefördert. Dies bedeutet, dass Krankenhäuser sich auf bestimmte medizinische Bereiche fokussieren müssen, mit dem Ziel eine höhere Qualität und Effizienz in der Patientenversorgung zu gewährleisten. Je spezieller das Gebiet, desto weniger Kliniken haben den Zuschlag bekommen. So dürfen beispielsweise nur zwei Kliniken in NRW Herztransplantationen umsetzen - in Bad Oeynhausen und in der Uniklinik in Düsseldorf.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagt dazu im Welle-Niederrhein-Interview:

Die neue Reform hat den Vorteil, dass wenn ich mit einer bestimmten Erkrankung ins Krankenhaus gehe, das diese Leistungsgruppe machen soll, auch dafür eine Strukturqualität hat. Nämlich das passende Personal und die passende Technik und eine Fallzahl, dass man nicht der einzige Patient im Monat ist, der an dieser Frage in diesem Krankenhaus behandelt wird. Sondern es gibt einen Zusammenhang, dass durch eine gewisse Routine auch eine Qualitätssteigerung erfährt. Um es auf den Punkt zu bringen: Ich glaube, die Leute können sicher sein, wenn ein Krankenhaus eine Leistung anbietet in NRW, dass die das können.
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Endoprothetik und Onkologie besonders betroffen

Besonders im Bereich der Onkologie und Endoprothetik wird eine Konzentration der Leistungen angestrebt. Diese Spezialisierung soll sicherstellen, dass Patienten von hochqualifizierten Fachkräften behandelt werden, die über umfassende Erfahrung und Expertise in diesen komplexen medizinischen Bereichen verfügen. Auswirkungen spüren wir hier beispielsweise am AKH in Viersen. Aktuell ist die Endoprothetik für Viersen nicht mehr vorgesehen. Ebenso soll das Krankenhaus in Nettetal keine Onkologie mehr anbieten dürfen.

Wie ist die Zuordnung erfolgt?

Seit 2017 steht die neue Krankenhausplanung auf der Agenda der NRW-Landesregierung. Seitdem arbeitet das NRW-Gesundheitsministerium an der Ausgestaltung der neuen Krankenhausplanung. Die Grundidee: Weg von der Anzahl der Betten als Kriterium, hin zu Fallzahlen, klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben für die Notfallversorgung. Als Grundlage dient ein Gutachten. Dieses zeigte: Es gibt zwar eine flächendeckende Versorgung. Diese orientiere sich aber zu wenig an den tatsächlichen Bedarfen und der Behandlungsqualität.

Nicht alle sind zufrieden - AKH in Viersen klagt

Die Umstellung auf das neue System kommt nicht in jedem Haus gut an. Und das könnte rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Aktuell (08.01) sind bereits fünf Klagen aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf eingegangen. NRW-weit liegt diese Zahl bei neun. Noch läuft die Frist - bis zum 16. Januar können die Krankenhäuser noch Klage einreichen. Noch nicht eingereicht, aber geplant, ist die Klage des Allgemeinen Krankenhauses in Viersen. Insbesondere wegen der kardialen Devices, der tiefen Rektumchirurgie und der Endoprothetik, heißt es aus Viersen. Es gebe bei den Ministeriumsentscheidungen leider zu viele "Ungleichbehandlungen". Im Helios Klinikum in Krefeld hingegen ist man sehr zufrieden mit den Entscheidungen des Ministeriums, so Prof. Dr. med. Thomas Haarmeier, Ärztlicher Direktor des Helios Klinikum Krefeld.  


Er bekräftigt uns darin, unseren bereits beschrittenen Weg der Schwerpunktbildung weiter zu vertiefen und in Krefeld für unsere Patientinnen und Patienten auch künftig ein Leistungsportfolio mit spezialisierten Zentren für komplexe medizinische Leistungen anzubieten, wie sie an anderer Stelle oft nur Universitätskliniken vorhalten

Was, wenn nicht mitgezogen wird?

Krankenhäuser, die die neue Zuweisung nicht umsetzen möchten und sich nicht anpassen möchten, die sollten den Entschluss dringend überdenken, so Minister Laumann im Welle-Niederrhein-Interview:


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Wer darf was?

Eine Übersicht über die künftigen Leistungen der Krankenhäuser, die gibt es auf der Website des Landes NRW.

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