Urteil gefällt: Viersener wegen Geiselnahme angeklagt

Am Dienstag (18.03.) ist ein Urteil gefallen - im Fall eines Vierseners, der seine Nachbarin vergewaltigt und in einen Kleiderschrank gesperrt haben soll.

Am Dienstag (18.03.) soll vor dem Landgericht Mönchengladbach ein Urteil gegen einen Viersener fallen, der seine 22-jährige Nachbarin vergewaltigt, in eine Bettdecke gewickelt und geknebelt in den Kleiderschrank gesperrt haben soll. Die Frau konnte sich aus dem Schrank befreien und über ihr iPad mit der Nase Hilfe holen. Der 53-jährige Mann soll sie unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt haben, so das Gericht. Bevor er sie in den Schrank sperrte, soll er die Bankkarte plus PIN der Frau erpresst haben - und verließ demnach die Wohnung, um Geld abzuheben.

Gerichtsurteil und Konsequenzen

Vor Gericht hat der Angeklagte die Vorwürfe schon zugegeben. Es geht um Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Geiselnahme. Zum Zeitpunkt der Tat stand der Angeklagte bereits unter Bewährung, weshalb er nun mit einer empfindlichen Haftstrafe rechnen muss.

Update: Urteil gefällt!

Das Landgericht Mönchengladbach hat den vorbestraften Täter wegen besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und erpresserischen Menschenraubs zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

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