Verfahren gegen Lehrer aus Krefeld eingestellt

Weil ein Lehrer in Krefeld seiner Schülerin mehrfach in den Hintern getreten hat, muss er jetzt eine Geldstrafe bezahlen. Das hat jetzt das Amtsgericht Krefeld entschieden.

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Der 64-jährige hatte den Vorwurf zugegeben - das Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde eingestellt. Stattdessen muss der Mann 500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Zuerst hatte der Lehrer abgestritten, dass er überhaupt Körperkontakt mit der Schülerin hatte. Die Zeugenaussage eines weiteren Schülers brachte dann Bewegung in dem Fall: Der gab an, dass er beobachtet habe, wie der Lehrer das Mädchen nicht nur in den Hintern getreten, sondern auch in den Schwitzkasten genommen habe. Dabei habe er das Mädchen aber nicht verletzen wollen, so der Zeuge. Er habe nur gewollt, dass sie das Handy weglege. Nach Aufforderung der Staatsanwaltschaft entschuldigte sich der Lehrer bei der heute 19-jährigen. Sie zeigte sich unzufrieden mit der Einstellung des Verfahrens.

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